2x JA für sichere, günstige und lokale Energie.

Am 18. Mai 2025
JA zum Baugesetz
JA zum Energiegesetz

Es ist höchste Zeit, dass wir die erneuerbaren Energien vorantreiben, um unsere Energieversorgung zu sichern und die Klimaziele zu erreichen. Erneuerbare Energien sind mittlerweile technisch ausgereift und wirtschaftlich sinnvoll. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen wir die Grundlage für die erfolgreiche Energiewende.

Worum geht’s?

Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Schaffhausen über ein neues Energiegesetz und über eine Anpassung des Baugesetzes ab. Diese klären und verbessern die Rahmenbedingungen für eine sichere, günstige und lokale Energieversorgung. Wir sind überzeugt, dass die Stärkung der lokalen Energieversorgung ein grosser und langfristiger Gewinn ist. Stimmen Sie mit uns 2x JA am 18. Mai 2025!

 

Energie aus unserer Region

Unser Stromverbrauch steigt stetig. Für eine sichere und unabhängige Stromversorgung ist der Ausbau der Sonnen- und Windenergie die schnellste und günstigste Lösung. Und ein bedeutender Pfeiler zur Erreichung der Klimaziele. Die wichtigsten Elemente der Abstimmung sind:

  • Bei der Sanierung von grossen Dachflächen sollen Solaranlagen installiert werden, wenn dies technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist. Gut zu wissen: Einfamilienhäuser sind davon nicht betroffen.
  • Der Kanton und die Gemeinden nehmen eine Vorbildrolle ein und nutzen das Solarpotenzial auf Liegenschaften und Infrastrukturanlagen wie Nationalstrassen, Bahntrassen, Parkplätzen etc. besser aus.
  • Bei Energieversorgungsanlagen von kantonalem Interesse beschleunigen die neuen Bestimmungen die Verfahren.* Gut zu wissen: Windenergieanlagen erzeugen in Wintermonaten bis zu 3,5 x mehr Strom als im Sommer. Sie sind deshalb die ideale Ergänzung zu Solaranlagen, die im Sommer mehr Strom liefern.

 

Lokale Wertschöpfung.

Unsere Energie- und Stromversorgung muss vom Ausland unabhängiger werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt das lokale Gewerbe und sichert Arbeitsplätze langfristig hier bei uns.

Die Schweiz überweist jedes Jahr 12 Mia. Franken ins Ausland für den Import von Öl, Gas und Uran. (Bundesamt für Statistik, 2022)

 

Günstige und stabile Energiepreise.

Unsere Abhängigkeit vom Ausland hat zu Preisexplosionen bei Strom, Gas und Erdöl geführt. Eine Energieversorgung, die weniger von Importen abhängig ist, sichert stabile Preise für Unternehmen und Private.

Ein optimaler Mix aus PV und Windkraft ist die beste Ausbauoption. (Verband Schweiz. Elektrizitätsunternehmen VSE, 2025)

 

Effiziente Energienutzung.

Grosse Unternehmungen müssen ihren Energieverbrauch optimieren. Betriebe mit viel Abwärme können verpflichtet werden, diese weiterzugeben. So wird Abwärme effizient genutzt statt verschwendet.

Die Abwärme des neuen Datencenters in Beringen könnte die ganze Gemeinde Neuhausen mit Heizwärme versorgen! (Amstein+Walthert, 2022)

 

Mehr Tempo für lokale Energie.

Das neue Gesetz sorgt für schnellere Verfahren und Planungssicherheit beim Bau von Windenergieanlagen. Mit- und Einsprachemöglichkeiten bleiben gewahrt. Die Standortgemeinden werden in den Planungsprozess einbezogen und profitieren finanziell.

* Die Planung von Windkraftanlagen im Kanton Schaffhausen dauert bereits 13 Jahre und hat 2 Mio. Franken verschlungen. (Generis AG)

 

Sichere Energieversorgung.

Wasser, Sonne und Wind ergänzen sich ideal und machen uns unabhängiger vom Ausland. Damit wird das Risiko eines Blackouts minimiert. Eine stabile und sichere Energieversorgung muss eine Selbstverständlichkeit bleiben.

Mit Wasser, Sonne und Wind können wir unseren ganzen Strombedarf decken. (Energiefachleute Schaffhausen, 2025)

Unsere Kampagne

Unsere Botschafter/innen

Folgt.

 

 

Unterstützende Organisationen

Folgende Organisationen sind für ein 2x JA: FDP, GLP, SP, EVP, Grüne, WWF, VCS, Landenergie Schaffhausen, IG Energie SH, Energiefachleute Schaffhausen, Pro Wind SH.

Unsere Spender/innen

Folgt.

 

Unterstützen Sie uns mit einer Spende

Um uns Gehör zu verschaffen ist eine gut sichtbare Kampagne unabdingbar. Doch die kostet Geld. Viel Geld sogar. Mit ihrer finanziellen Unterstützung tragen Sie dazu bei, die Kampagne sichtbar zu machen. Mit einem Flyer an alle Haushalte, mit Plakaten, mit Standaktionen, mit einer Social Media-Kampagne und mit Zeitungsinseraten.

Kampagnenkonto: IG Energie SH, 8222 Beringen, IBAN CH61 8080 8007 6156 9268 8, Raiffeisenbank Schaffhausen, 8201 Schaffhausen, Vermerk «2x Ja» oder per TWINT.

Überparteiliches Komitee «2x JA zu Schaffhauser Energie»

c/o IG Energie SH, 8222 Beringen

schaffhauser-energie.ch

kontakt@ig-energie-sh.ch

Warum diese beiden Vorlagen?

  • Das aktuelle Baugesetz enthält viele Artikel zum Thema Energie und ist deshalb unübersichtlich und nicht «benutzerfreundlich». In den meisten Kantonen wird deshalb die Thematik Energie in einem eigenständigen Gesetz abgehandelt. Im Kanton Schaffhausen scheiterten entsprechende Versuche, dies zu ändern. Nun folgt ein neuer Anlauf. Ausgelöst wurde die Gesetzesänderung durch die Motion von Maurus Pfalzgraf und Mayowa Alaye betreffend «Schaffhausen erhält ein neues Energiegesetz», die gutgeheissen wurde und in das vorliegende Energiegesetz mündete. Das neue Energiegesetz wurde mit zusätzlichen Bestimmungen – unter anderem zur Solarenergie, Abwärmenutzung, Erweiterung der Vorbildfunktion, Grossverbraucher, Windenergie – erweitert. Der überwiegende Teil der Artikel im neuen Energiegesetz, konkret 40 von insgesamt 53 Artikeln, wird jedoch unverändert bzw. mit geringfügigen formellen Anpassungen aus dem Baugesetz und dem Elektrizitätsgesetz übernommen.
  • Das eidgenössische Stromgesetz, das im Juni 2024 deutlich angenommen wurde (Schweiz: 69 % Ja-Stimmen, Kanton Schaffhausen: 63 % Ja-Stimmen) sieht vor, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2035 bzw. 2050 deutlich auszubauen. Dies hauptsächlich durch den Ausbau der Solarenergie auf Gebäuden und Infrastrukturen sowie durch den Ausbau von Windenergieanlagen und alpinen Solaranlagen von nationalem Interesse auf der Grundlage erleichterter Planungsbedingungen. Ein besonderes Gewicht wird auf eine Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter gelegt. Auch die Wasserkraft soll in einem bescheidenen Umfang weiter ausgebaut werden. Der Energieverbrauch soll durch Effizienzmassnahmen gesenkt werden. Ausserdem müssen die Kantone Eignungsgebiete für den Bau erneuerbarer Kraftwerke in der Richtplanung festlegen.
  • Die Leidensgeschichte beim geplanten Windpark Chroobach oberhalb vom Hemishofen zeigt: Ohne Gesetzesanpassung ist der dringend benötigte Ausbau für eine sichere Stromversorgung nicht möglich, da die Verfahren bei grossen Energieversorgungsanlagen zu lange dauern und die Vorarbeiten zu teuer sind. Das schreckt Investoren ab. Die Vorgänge rund um den Chroobach haben zu viel Frust und einem jahrelangen, noch immer nicht abgeschlossenen Verfahren geführt. Die bereits aufgelaufenen Kosten betragen zwei Mio. Franken.

 

Da die Kantone für den Gebäudebereich und die Richtplanung verantwortlich sind, kann der Bund ohne Unterstützung der Kantone die Ziele im Energiebereich nicht erreichen. Deshalb stehen die Kantone in der Pflicht, die Richtpläne und die Energiegesetze anzupassen.

Die Anpassungen im Detail

Energiegesetz

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Im Zuge einer umfassenden Dachsanierung muss eine Solaranlage installiert werden, wenn diese wirtschaftlich ist. Diese Vorgabe gilt nur für grosse Dachflächen. Gemäss Gebäude- und Wohnungsregister würde diese Pflicht nur 16 Prozent der Dächer im Kanton Schaffhausen betreffen. Die Dachfläche dieser Gebäude macht jedoch mehr als 50 Prozent der gesamten Dachflächen aus. Ein-/Zweifamilienhäuser sind davon nicht betroffen. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer werden mit Förderbeiträgen des Bundes unterstützt.
  • Einen zweiten Fall «Rechenzentrum Beringen» darf es nicht mehr geben: Der Standort liegt nicht in einer optimalen Nähe zu grossen möglichen Wärmeabnehmern; es besteht zurzeit keine gesetzliche Pflicht zur Abwärmenutzung. Grosse Abwärmeproduzenten werden deshalb verpflichtet, den Stromverbrauch zu optimieren und die Abwärme Dritten zur Verfügung zu stellen. Immerhin ist beim Rechenzentrum Beringen eine Abwärmenutzung auf freiwilliger Basis vorgesehen. Neu sieht das Energiegesetz einen finanziellen Absicherungsmechanismus für die Betreiber von Wärmezentralen vor, sollte die Abwärmequelle (z.B. Rechenzentrum) früher als erwartet ausfallen.
  • Bereits heute müssen Neubauten einen Teil ihres benötigten Stroms selbst erzeugen oder mit zusätzlichen Anforderungen (z.B. bessere Wärmedämmung) kompensieren. Neu soll sich die Grösse der Solarstromanlage am Potenzial orientieren und nicht mehr an der beheizten Gebäudefläche. Das heisst, dass die Pflicht auch für Gebäude gilt, die nicht beheizt werden, also beispielsweise für neue Lager- oder Einstellhallen.
  • Das Solarstrompotenzial auf oder neben verschiedenen Infrastrukturanlagen im Kanton Schaffhausen liegt gemäss einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 bei rund 10 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Neu besteht deshalb eine Pflicht für Kanton und Gemeinden, beim Neubau oder bei der Sanierung von Infrastrukturanlagen das solare Potenzial zur Stromerzeugung zu nutzen. Unabhängig von Sanierungen soll bei bestehenden Infrastrukturanlagen das Potenzial überprüft werden, dies mit einer Frist bis Ende 2030. Für Infrastrukturanlagen des Kantons besteht eine Umsetzungspflicht bis 2035, soweit die technische und wirtschaftliche Machbarkeit gegeben ist. Zu den für die Solarstromproduktion geeigneten Infrastrukturanlagen gehören insbesondere Nationalstrassen, Bahntrassen, Parkplätze und Kläranlagen.
  • Unternehmen mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 200 Megawattstunden müssen ihren Energieverbrauch analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung realisieren.
  • Die Standortgemeinden, in denen grosse Windenergieanlagen zu stehen kommen, und die Nachbargemeinden sind in den Planungsprozess miteinzubeziehen und regelmässig über den Stand des Projekts zu informieren. Dies erfolgt durch die Zusammenarbeit zwischen Projektanten, den kommunalen Behörden und der interessierten Bevölkerung.
  • Die Betreiber von grossen Windenergieanlagen müssen an die Standortgemeinden jährlich eine Abgabe (Windzins) entrichten. Der Windzins ist abhängig von der Grösse der Anlage (Leistung) und nach oben limitiert. Der Windzins schliesst weitere Abgeltungen, Steuern oder Bürgerbeteiligungen nicht aus.
  • Für alle Kunden soll zukünftig mindestens ein Stromprodukt angeboten werden, dass ausschliesslich aus erneuerbaren Energien – mehrheitlich aus der Schweiz – stammt. Und mindestens ein Stromprodukt muss kostengünstig sein, egal, wie der Strom produziert wird.

Solaranlagen auf grossen Dächern haben das grösste Potential. Auf 15 % der grössten Dächer entfällt 50 % der gesamten Dachfläche.

Zu sehen ist der Parkplatz bei der KSS in der Stadt Schaffhausen.

Im Kanton gibt es zahlreiche grossflächige öffentliche Parkplätze, wie beispielsweise den Parkplatz beim KSS Schaffhausen. Diese sind meistens ideal geeignet für die PV-Produktion, weil sich in unmittelbarer Nähe grosse Stromverbraucher befinden.

Kantonale Zone für Anlagen für erneuerbare Energien zur Verfahrensbeschleunigung (Teilrevision des Baugesetzes)

Heute sind sowohl der Kanton als auch die Gemeinden bei der Bewilligung von grossen Energieversorgungsanlagen beteiligt. Das macht die Verfahren kompliziert und langsam. Mit der Schaffung von kantonalen Nutzungszonen können die jeweiligen Genehmigungsprozesse vereinfacht werden. Der Regierungsrat bestimmt – basierend auf der kantonalen Energiestrategie und in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan – die Standorte für die Anlagen von kantonalem Interesse. Der Erlass einer kantonalen Nutzungszone für eine Windenergieanlage kann beispielsweise nur dort erfolgen, wo im Richtplan ein entsprechendes Windenergiegebiet ausgeschieden ist. Der Richtplan muss nach wie vor vom Kantonsrat genehmigt werden. Das Gesetz gilt zudem nur für Anlagen von kantonalem Interesse. Bei Anlagen von kantonalem Interesse handelt es sich um Anlagen, die über den Leistungs- und Energiebedarf der Gemeinde hinausgehen oder welche die Nachfrage der Gemeinde übersteigen. Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die der Produktion, Verteilung oder Speicherung von erneuerbaren Energien dienen. Dazu gehören:

  • Holzheizkraftwerke
  • Windenergieanlagen
  • Tiefengeothermieanlagen
  • Energiespeicheranlagen.

Bei diesen Anlagen erteilt also der Regierungsrat die Bewilligung sowohl für die Nutzungsplanung wie auch für das Projekt. Gemeinden werden entlastet, das Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht. Das neue Verfahren hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner oder die Natur. Das Mitspracherecht von Bevölkerung und Gemeinden bleibt gewährleistet. Sie können sich auch künftig zu Projekten äussern. Einsprachen sind weiterhin möglich. Die betroffenen Gemeinden werden einbezogen.

Der heute geltende Art. 5 Baugesetz enthält bereits eine Rechtsgrundlage für die Schaffung von kantonalen Zonen für Abfallanlagen. Da es sich bei den Zonen für erneuerbare Energien um ein ähnliches Thema handelt, wurde Art. 5 Baugesetz ergänzt und angepasst.

Das neue Verfahren ist nichts Neues. Es wird bereits bei kantonalen Projekten in der Abfallplanung, im Strassenbau, beim Hochwasserschutz oder bei der Wasserkraft angewendet. Und es ist wohl unbestritten, dass ein Strassenbauprojekt die Bevölkerung einer Gemeinde um Grössenordnungen stärker belastet die Erstellung einer Windenergieanlage. Da grosse Windenergieanlagen ausserhalb der Siedlungsgebiete liegen, sind im Umkreis von Windenergieanlagen – wenn überhaupt – nur wenige Personen von negativen Emissionen wie Schattenwurf und Schallemissionen betroffen. Und dies auch nur während einer beschränkten Anzahl von Stunden pro Jahr. Dazu kommt, dass eine Gemeinde, auf deren Gebiet eine Anlage geplant ist, unter Umständen weniger tangiert ist als eine Nachbargemeinde (z.B. Sichtbarkeit, Schattenwurf, Emissionen während der Bauphase).

Mit der Schaffung von kantonalen Nutzungszonen können die Genehmigungsprozesse, z.B. bei grossen Windenergieanlagen, vereinfacht werden.